§57a Pickerl Gutachten € 80,40

§57a Pickerl Gutachten

Für Ihre Sicherheit

Das Gutachten nach §57a ist die wichtigste, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Kraftfahrzeugen in Österreich. Die regelmäßige Begutachtung dient dazu, die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge sicherzustellen und darf ausschließlich in dafür autorisierten Einrichtungen und Werkstätten durchgeführt werden.

Zu prüfende Elemente:

Zur §57a-Überprüfung ist der Zulassungsschein mitzubringen. Im Zuge der Begutachtung werden folgende Punkte kontrolliert: Ausrüstung (Warndreieck, Verbandszeug), Beleuchtungs- und Warneinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Fahrwerk, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen.

 

 

 

Fristen:

Die erste §57a Begutachtung ist nach drei Jahren der Erstzulassung fällig, die nächste nach zwei Jahren und danach jährlich. Die Überprüfung kann einen Monat vor Fälligkeit, muss jedoch spätestens nach Ablauf von vier Monaten erfolgen. zum Ende des vierten Monats nach dem auf der Plakette vermerkten Monat erfolgen.

Wir überprüfen mit unserem langjährigen und erfahrenen KFZ-Techniker Team sorgfältig und professionell Ihr KFZ jeder Marke.

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